Neue Covid Regelungen ab dem 16. Dezember 2021

Wir möchten wir Sie daran erinnern, dass ab dem 15.01.2022 das Gesetz vom 16. Dezember 2021 in Kraft tritt, das die 3G-Regelung zur Pflicht am Arbeitsplatz macht. Dies hat Folgen für Ihren täglichen Zugang am Arbeitsplatz sowie für Ihren Zugang zu den Adecco-Agenturen.

Artikeln

1. Zugang zu Ihrem Arbeitsplatz:

Beim Betreten Ihres Arbeitsplatzes müssen Sie täglich Folgendes vorlegen:

  • einen gültigen Impfausweis in digitaler Form (App mit QR-Code) oder in Papierform.

oder

  • eine gültige Genesungsbescheinigung in digitaler Form (Anwendung mit QR-Code) oder in Papierform.

oder

  • einen PCR- oder Antigen-Test mit negativem Ergebnis und aktueller Gültigkeitsdauer. (Die Gültigkeitsdauer ist je nach dem Land, in dem der Test durchgeführt wurde, unterschiedlich).

oder

  • eine von der Gesundheitsdirektion bestätigte Bescheinigung über die Kontraindikation für eine Impfung zusammen mit einer Bescheinigung über einen negativen Test oder das negative Ergebnis eines vor Ort durchgeführten Selbstdiagnosetests.

Für die Bescheinigungen : wir empfehlen Ihnen, sicherheitshalber neben dem digitalen Format immer auch das Papierformat sowie Ihren ebenfalls gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Wenn Sie eines dieser drei Dokumente nicht vorlegen, dürfen Sie weder Ihren Arbeitsplatz noch die Agenturen betreten und haben keinen Anspruch auf Bezahlung der nicht geleisteten Arbeitsstunden.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie nicht in der Lage sind, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, informieren Sie bitte so schnell wie möglich Ihre Agentur.

2. Zugang zu den Adecco-Agenturen:

Alle Agenturen unterliegen der 3G-Regelung, mit Ausnahme der Empfangsbereiche. Dies bedeutet:
Für den Zugang zu den Besprechungsräumen der Adecco-Agenturen ist ein gültiges Zertifikat erforderlich, Für den Zugang zum Empfangsbereich Ihrer Adecco-Agenturen ist kein Zertifikat erforderlich.

In diesem Zusammenhang kann jede Person, die seit dem 16. Dezember 2021 ihre erste Dosis des Impfstoffs gegen COVID-19 ("Erstimpfung") erhalten hat, 20 Codes erhalten, um bis zum Erhalt eines vollständigen Impfschemas 20 zertifizierte Antigen-Schnelltests (ART) durchzuführen.

Mit diesen Codes können die Betroffenen einen Termin vereinbaren, um sich ab dem 14. Januar 2022 kostenlos testen zu lassen. Es handelt sich um Einmalcodes mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer.

Grenzgänger, die in Luxemburg berufstätig sind und sich in ihrem Wohnsitzland haben impfen lassen, können einen Antrag stellen, um personalisierte Codes per E-Mail zu erhalten.

Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden: codes-testing-armee@ms.etat.lu.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

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