Zeitarbeit Handbuch

Ihr Handbuch für Zeitarbeit bei Adecco Luxemburg

Für die Dauer Ihrer Anstellung sind Sie automatisch Mitglied der luxemburgischen Krankenversicherung. Von der Krankenkasse erhalten Sie keine Bestätigung, denn Ihr Vertrag dient als Mitgliedsnachweis.


Wenn Sie bereits in Luxemburg gearbeitet haben oder Gebietsansässiger in Luxemburg sind

Sie besitzen bereits eine Registrierungsnummer bei der Sozialversicherung. Bitte teilen Sie Adecco diese mit.


Sie haben noch nicht in Luxemburg gearbeitet

Damit wir Sie Sozialversichern können, brauchen wir eine Kopie von Ihrem gültigen Pass oder Ausweiss (beidseitig auf einer DIN A4 Seite). Die Sozialversicherung teilt Ihnen anschließend Ihre einmalige und lebenslang gültige Registrierungsnummer mit. Diese Nummer beginnt stets mit dem Jahr, Monat und Tag Ihres Geburtstags, gefolgt von fünf Ziffern.

Ihre Lohnsteuerkarte wird demnächst vom luxemburgischen Finanzamt automatisch ausgestellt, unabhängig davon ob Sie in Luxemburg wohnen oder nicht. Diese wird an Ihre Anschrift verschickt sobald Sie sozialversichert sind, aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie uns Ihre Identifikationsnummer mitteilen.

Sie werden eine Steuerkarte pro Arbeitgeber bekommen.


Bitte beachten
Das luxemburgische Steuergesetz zwingt uns, 33% der Lohnsteuer einzubehalten, wenn wir Ihre Lohnsteuerkarte nicht erhalten haben. Es ist daher in Ihrem Interesse, uns Ihre Lohnsteuerkarte schnellstmöglich zukommen zu lassen !

Darüber hinaus müssen Sie diese jedes Jahr erneut bei Ihren Arbeitgeber abgeben.

Verwaltungsanträge wie Arbeitsverträge und Lohnbescheinigungen sind über das Portal « Unified Post » oder auf der Internetseite Adecco « Bewerber » elektronisch verfügbar.

Ihre E-mail-Adresse ist gleichzeitig Ihre ID. Zugriffsinstruktionen zu Ihrem persönlichen Portal erhalten Sie per E-mail. Eine Unterstützung für den Zugriff zur Ihrem persönlichen Portal können Sie ebenfalls in der E-Mail finden.

Ihr Arbeitsvertrag wird Ihnen grundsätzlich per Post zugesandt. Bitte senden Sie innerhalb von zwei Tagen eine unterzeichnete Ausfertigung an uns zurück. Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet haben und die Probezeit abgelaufen ist, verpflichten Sie sich, Ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen.

Wenn Sie krank werden, müssen Sie Ihre Niederlassung umgehend in Kenntnis setzen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten müssen Sie Ihre Abwesenheit in jedem Fall dem Entleihunternehmen mitteilen. Zudem können Sie in jeder Niederlassung eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Ihre Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung (AU) reichen Sie bitte spätestens am 3. Tag Ihrer Abwesenheit bei uns ein. Der CNS (luxemburgische Krankenkasse, Adresse siehe letzte Seite) lassen Sie darüber hinaus unverzüglich den für sie bestimmten Teil der AU zukommen.

Andernfalls können die Krankheitstage nicht berücksichtigt werden.


Unfälle
Als aller erstes müssen sie das Entleihunternehmen von dem Unfall in Kenntnis setzen und danach Ihre Niederlassung, wo Sie ein Unfallbericht ausfüllen müssen (Innerhalt von 8 Tagen nach dem Tag des Unfalls).

Nach luxemburgischen Arbeitsrecht, muss sich jeder Arbeitsnehmer einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Wenn Sie diese Untersuchung noch nicht vorgenommen haben, wird Ihnen rechtzeitig ein Untersuchungstermin zugesandt. Wenn Sie diese Untersuchung bereits vorgenommen haben, legen Sie uns bitte eine Kopie des Bescheids über die gesundheitliche Eignung vor.

Anmerkung


Für den ersten Untersuchungstermin, der nicht wahrgenommen oder unentschuldigt versäumt bzw. nicht 48 Stunden zuvor abgesagt wird, wird eine Strafgebühr von EUR 115,- von Ihrem Gehalt einbehalten.

Erscheinen Sie beim zweiten Untersuchungstermin nicht wieder, wird eine zweite Strafgebühr von EUR 115,- einbehalten und der Arbeitsvertrag wegen schwerwiegendem Grund aufgelöst.

Uns müssen sämtliche Stundenzettel vorgelegt werden. Ohne diese kann kein Lohn bzw. Gehalt ausgerechnet werden. Ausschließlich vom Entleihunternehmen unterzeichnete und mit Firmenstempel versehene Stundenzettel werden von uns akzeptiert.

Die wöchentlichen Stundenzettel müssen so schnell wie möglich bei unserer Personalabteilung per E-Mail pool@adecco.lu eingehen.

Die Bezahlung von Überstunden erfolgt nach luxemburgischen Arbeitsrecht.

Sämtliche Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung getätigt. Wenn Sie bereits über ein Bankkonto verfügen, vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre Kontonummer im IBAN-Format samt BIC-Code per E-Mail pool@adecco.lu. Wir nehmen keinen Banknachweis entgegen, aufdem Ihren Namen nicht steht. Nach 6 Monaten Inaktivität, ist es notwendig uns erneut Ihre IBAN mitzuteilen.

Falls Sie noch nicht Inhaber eines Bankkontos sind, empfehlen wir Ihnen, sobald wie möglich ein Konto in Luxemburg zu öffnen. Wir können Überweisungen in ein Land der Europäischen Gemeinschaft tätigen. Sämtliche Überweisungskosten und Bankgebühren gehen zu Ihren Lasten. Die Vorschüsse oder Lohnzahlungen werden überwiesen, im Verhältnis zum Empfang folgender Unterlagen: Steuerkarte, Stundennachweise.

Lohn und Gehalt
Am 6. Arbeitstag des Folgemonats wird Ihr Lohn per Banküberweisung auf Ihr Konto überwiesen. Ihre Lohnabrechnung ist auf myAdecco verfügbar.

Stundenzettel können Sie auf myAdecco finden.

Falls Sie einen Vorschuss benötigen, werden Ihnen 60% von den bis da geleisteten Stunden überwiesen. Der Antrag muss spätestens Dienstags derselben Woche bei unserer Verwal-tungsabteilung (Tel.: +352 48 25 51 236 – pool@adecco.lu) gestellt werden.

Die Überweisungen erfolgen in der Regel Mittwochs. Der Vorschuss kann nur einmal pro Woche ausgezahlt werden. Während der ersten Woche eines Monats ist ein Vorschuss nicht möglich.

Bitte beantragen Sie, 48 Stunden im Voraus Ihren Urlaub nach vorheriger Absprache mit dem Entleihunternehmen und mit Ihrer Niederlassung. Denken Sie bitte daran, Ihre Urlaubstage auf den Stundenzetteln zu vermerken. Nicht genommene Urlaubstage werden Ihnen nach Vertragsende zusätzlich zu Ihrem Lohn bzw. Gehalt ausbezahlt.

Mit der Abrechnung von Dezember wird der Resturlaub vom laufendem Jahr ausbezahlt.

Unsere Verwaltungsabteilung bietet Ihnen von Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00. Sie können uns an den folgenden Telefonnummer anrufen (+352) 48 25 51 236 oder noch ein E-Mail senden pool@adecco.lu.

Kontaktieren Sie unsere Verwaltungsabteilung