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Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Überlassung von Arbeitnehmern ist streng durch das luxemburgische Arbeitsgesetz geregelt (Titre III).

Ziel ist:

  • die Definition eines begrenzten Rahmens für den Rückgriff auf Zeitarbeit und
  • die Gewährleistung einer identischen Behandlung der Zeitarbeitnehmer und der fest angestellte n Arbeitnehmer
  • die Gewährleistung einer besseren Regelung von Gelegenheitsarbeit
  • die Sanktionierung eines missbräuchlichen Rückgriffes auf nicht ständig beschäftigte Arbeitnehmer.

Die Aktivitäten von Adecco Luxemburg sind also durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht geregelt.

Adecco Luxemburg garantiert Ihnen für jeden Einsatz und jede Arbeitnehmerüberlassung Sicherheit und Entlastung. Die Unterstützung durch unsere Agenturen gewährleistet Ihnen eine juristische Absicherung.

Sämtliche Verträge und administrativen Unterlagen wurden so gestaltet, dass sie diesen Anforderungen entsprechen.

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