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Die Formalitäten

Welche Formalitäten sind vor Beginn eines Einsatzes erforderlich?

Für Ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung:

  • Wir können Sie nur anmelden, wenn uns eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises vorliegt.
  • Bei der Ausstellung des Vertrags meldet Adecco Luxemburg Sie bei der Sozialversicherung an
  • Damit Sie einen Arzt, eine Apotheke, usw. aufsuchen können, müssen Sie Ihre Versicherungskarte bei der luxemburgischen Krankenkasse schriftlich oder auf der Website www.cns.lu beantragen.
  • Bewahren Sie diese gut auf. Die Registrierungsnummer ist persönlich und gilt während Ihrer gesamten aktiven Zeit in Luxemburg.

Achtung: Grenzgänger können Gesundheitsleistungen sowohl im Großherzogtum Luxemburg als auch in ihrem Heimatland in Anspruch nehmen. Um Ihren Anspruch in Ihrem Heimatland zu begründen, müssen Sie die Bescheinigung E106 (BL1 für Belgien) bei der luxemburgischen Krankenkasse schriftlich beantragen. Nach einigen Wochen erhalten Sie das E106 an Ihren Wohnort zugeschickt. Senden Sie das Formular an Ihre Krankenkasse oder Sozialversicherung in Ihrem Land. Dieses Verfahren ist bei einer Vertragsverlängerung, einem neuen Vertrag oder einer Änderung Ihres Status systematisch zu befolgen!

P.S.: in allen Ihren Schreiben an die Krankenkasse ist Folgendes aufzuführen:

  1. Name und Vorname
  2. Luxemburgische Sozialversicherungsnummer oder Geburtsdatum in umgekehrter Reihenfolge (Jahr + Monat + Tag)
  3. Wohnort
  4. Name Ihres Arbeitgebers (in diesem Fall ADECCO)
  5. Datum des Beginns Ihres Vertrags

NÜTZLICHE ADRESSE:

CNS

125 route d'Esch

L-2972 Luxembourg

Tél. : 40 113-1

Fax : 48 76 17

Für Ihre Anmeldung bei der Steuerbehörde senden Sie uns bitte:

Wenn Sie alle unten aufgeführten Schritte ausgeführt haben, erhalten Sie in dem auf Ihre Anmeldung folgenden Monat eine Lohnsteuerkarte, die Sie uns bitte schnellstmöglich zukommen lassen.

Mit der ausgefüllten und unterzeichneten Lohnsteuerkarte teilen Sie uns bitte außerdem mit:

  • a) Für Grenzgänger aus Frankreich:
    • Ledige, ohne Kinder im eigenen Haushalt: unterzeichnete und beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises.
    • Eheähnliche Gemeinschaft, mit Kind(ern):
      1. offizielle und aktuelle Meldebescheinigung (EDF-, Telefonrechnung)
      2. eine aktuelle (max. 1 Monat alte) Bestätigung der Landeskasse für Familienleistungen zur Bescheinigung, dass Sie Kindergeld für das Kind / die Kinder beziehen. Ohne Bescheinigung werden Sie als ledig eingestuft und müssten Ihre Karte bei Erhalt der Unterlagen ändern lassen
      3. Angabe des Lebenspartners
      4. Geburtsurkunde des Kindes/ der Kinder - ein Auszug aus dem Familienstammbuch ist nicht zulässig.
    • Verheiratete, getrennt lebende, geschiedene, verwitwete sowie ledige Personen mit im Haushalt lebenden Kind(ern): Kopie Ihres Personalausweises und unterzeichnete und beglaubigte Kopie Ihres Familienstammbuchs.
  • b) Für Grenzgänger aus Deutschland:
    • "Haushaltsbescheinigung", erhältlich beim Meldeamt Ihrer Gemeinde.
  • c) Für Grenzgänger aus Belgien:
    • "Composition de Ménage". Dieses Dokument ist beim Meldeamt Ihres Wohnorts erhältlich.
  • d) bei Wohnsitz in Luxemburg:
    • Beantragen Sie Ihre Steuerkarte bei der Gemeindebehörde Ihres Wohnorts.
  • e) Wenn Sie in diesem Jahr bereits in Luxemburg gearbeitet haben, müssten Sie im Besitz Ihrer Steuerkarte sein. Übermitteln Sie uns diese schnellstmöglich.

ACHTUNG: so lange uns Ihre Steuerkarte nicht vorliegt, sind wir gemäß luxemburgischem Steuergesetz zur Einbehaltung von 33% Steuern auf Ihr Einkommen verpflichtet. Es ist demnach in Ihrem Interesse, uns Ihre Steuerkarte schnellstens zu übermitteln. Des Weiteren ist die Anmeldung bei der Steuerbehörde jedes Jahr erneuerbar.

Medizinische Untersuchung:

Nach Artikel L.224-3.1. des Arbeitsgesetzes und Artikel 14.1 des Tarifvertrages für Zeitarbeitnehmer ist der Arbeitgeber (in diesem Fall ADECCO) zu einer Lohneinbehaltung in der Höhe eines pauschalen Betrags von 80,00 Euro berechtigt, wenn der Arbeitnehmer nicht zu einem von dem Gesundheitsdienst verordneten Termin erscheint (ohne Angabe eines gültigen Grundes gegenüber ADECCO).

Werden ohne gültigen Grund zwei aufeinander folgende Termine zur medizinischen Untersuchung nicht eingehalten, so gilt dies als schwerwiegender Verstoß, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Zeitarbeitsvertrag und Anwesenheit:

Zu Beginn jedes Einsatzes erhalten Sie zwei Exemplare des Zeitarbeitsvertrags. Senden Sie ein Exemplar unterzeichnet innerhalb von 2 Tagen zurück.

Indem ADECCO Sie für den Einsatz bei einem Kunden auswählt, übernimmt ADECCO die Verantwortung gegenüber diesem Kunden. Wir garantieren dem Kunden eine Lösung für ein Beschäftigungsproblem in dessen Unternehmen. Zur Umsetzung dieser Lösung verlassen wir uns auf Sie. Sie sind demnach angehalten, den Vertrag, den Sie mit ADECCO abgeschlossen haben, strikt einzuhalten. Ihre pünktliche Anwesenheit ist also unerlässlich.

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