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Urlaub
Haben Sie Anspruch auf Urlaub?Ja. Das luxemburgische Gesetz in Bezug auf bezahlten Urlaub ist sehr streng geregelt und legt fest, dass die Urlaubstage in Anspruch genommen oder am Ende des Einsatzes bezahlt werden müssen. Und arbeitsfreie Feiertage?Endet ein Einsatzvertrag für einen Nutzer an einem Werktag vor einem gesetzlichen Feiertag und wird ein neuer Vertrag für denselben Nutzer durch dasselbe Zeitarbeitsunternehmen ab dem auf den Feiertag folgenden Werktag geschlossen, so ist der Feiertag zahlbar (Art. 9.2 des Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer). Fragen zu Ihrem Vertrag, Ihrem Gehalt oder zu sonstigen administrativen Formalitäten können Sie unserer Verwaltungsabteilung per E-Mail stellen: pool@adecco.lu oder telefonisch unter + 352 48 25 51 236. |
ActualitésSuite à la décision du gouvernement luxembourgeois d’autoriser les entreprises de travail intérimaire à établir des contrats « Etudiants », nous sommes heureux de vous inviter à une session d’informations organisée au sein de notre entreprise.lire la suite
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